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Gekaufte Arbeitgeber-Bewertungen auf Online­plattformen

HR Today Debattenbeitrag: Sollen Arbeitgebende Mitarbeitende dafür bezahlen, dass sie einen positiven Beitrag auf Kununu verfassen?

«Der Zweck heiligt die Mittel» oder doch eher «Ehrlich währt am Längsten»? Geht es um bezahlte Kununu-Einträge von (ehemaligen) Mitarbeitenden, sind sich unsere drei Experten ziemlich einig, welches Sprichwort Arbeitgebende wörtlich nehmen sollten. Bezahlte Arbeitgeberbewertungen sind weder aus rechtlicher Sicht zu empfehlen, noch wird damit der beabsichtigte Zweck erreicht. Erfahren Sie mehr im Beitrag von RA Samuel Horner.

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