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30.10.2021
Erbrecht
André Ahrens

Revision des Schweizer Erbrechts

Das geltende Schweizer Erbrecht ist im Jahr 1912 in Kraft getreten und wurde seither nur punktuell dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Da es nicht mehr den sozialen Realitäten entspricht und den heutigen, vielfältigen Familiensituationen und Formen des Zusammenle-bens nicht mehr gerecht wird, hat die Legislative entschieden, das Erbrecht zu revidieren.

Wie genau diese Revision umgesetzt werden soll, erfahren Sie im nachfolgenden Bericht.

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