Stellen

offene Stellen bei der Advokatur 107


Praktikum

Anwaltspraktikantin / Anwaltspraktikant

Unser Team von neun Anwältinnen und Anwälten berät unsere Klientschaft in praktisch allen Gebieten des privaten und öffentlichen Rechts. In der Regel stellen wir jeweils im Herbst eine Praktikantin oder einen Praktikanten für die Dauer eines Jahres ein. Die Stelle ab Herbst 2024 ist bereits besetzt.

Bewerberinnen und Bewerber sollten über einen guten Universitätsabschluss, selbstständige und präzise Arbeitsweise und nach Möglichkeit über ein bereits absolviertes Gerichtspraktikum verfügen.

Durch unsere breit aufgestellte Kanzlei bieten wir Ihnen Einblick in diverse Rechtsgebiete und unsere Arbeitsmethodik. Wir ermöglichen mit unserer offenen Struktur in weiten Teilen eine eigenständige Betreuung von Mandaten sowie Vertretung der Klientschaft in Verfahren. Dies dient Ihnen auch zur Vorbereitung der Anwaltsprüfung, indem Sie wertvolle Praxiserfahrung sammeln können.

 

 

Anstellungsvoraussetzungen
Universitätsabschluss (Lizentiat, resp. Master oder gleichwertig) und absolviertes Praktikum mit guten Qualifikationen von mindestens sechs Monaten an einem Gericht im Kanton St. Gallen oder in einem Nachbarkanton.

Beginn
Üblicherweise Sommer / Herbst (nach Vereinbarung).

Dauer
In der Regel 12 Monate.

Entlöhnung
Entspricht den im Kanton St.Gallen üblichen Ansätzen.

Bewerbungen
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen – vorzugsweise elektronisch – unter oberholzer@advokatur107.ch oder auf dem Postweg an die Adresse Advokatur 107, Rorschacher Strasse 107, 9000 St.Gallen entgegen.

 

Fragen

Bei Fragen stehen Ihnen Lukas Oberholzer oder Samuel Horner zur Verfügung.


Lehrstellen

Wir bieten für AbsolventInnen (SchweizerIn oder Niederlassungsbewilligung C) der Sekundarschule (oder gleichwertig) eine bis zwei Stellen zur Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann (eidg. Fähigkeitsausweis, Ausbildungslehrgang Typ E) oder zur Erlangung der Berufsmatur (Ausbildungslehrgang Typ M) an.

 

Beginn
In der Regel in den ungeraden Jahren, Anfang August.

Schnupperlehren
In der Regel nur im Hinblick auf eine mögliche Anstellung, nach Vorliegen der Bewerbung.

Entscheid
Entscheid über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes nach absolvierter Schnupperlehre (ein bis zwei Tage), in der Regel nicht vor dem 1. November des Jahres vor dem Stellenantritt (Aktion Fairplay).

Bewerbungen
Sind nach telefonischer Absprache in der Regel bis zum 15. September des Jahres vor dem Stellenantritt einzureichen (per Briefpost mit Photo und allen Zeugnissen der Sekundarschule an Franziska Ammann).

Ausbildungsverantwortliche
Franziska Ammann