Die Advokatur
direkt, schnell, kompetent und diskret
Unsere Tätigkeitsgebiete
- Allgemeines Strafrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Bau- und Planungsrecht
- Beurkundungsrecht/Notariat
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschafts- und Firmenrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Mietrecht
- Opferhilferecht
- Steuer- und Abgaberecht
- Strassenverkehrsrecht
- Verwaltungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Transportrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Ausländerrecht
- Prozessrecht
Unser Honorar
Unser Honorar bemisst sich in der Regel nach einer pro Mandant individuell getroffenen Honorarvereinbarung. Deren Ausfertigung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Merkblatt zur Bemessung des Anwaltshonorars.
Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, werden alle Leistungen unabhängig davon, ob innerhalb oder ausserhalb eines Verfahrens erbracht, als Zeithonorar zum mittleren Honoraransatz zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer gemäss der staatlichen Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten des Kantons St. Gallen (HonO; sGS 963.75) in Rechnung gestellt.
Das Gebäude Rorschacher Strasse 107
Das einstige äbtische Amts- und Schützenhaus wurde 1766 unter Fürstabt Coelestin II erbaut, diente später dem „Canton Sentis“ und der Gemeinde Tablat. Es ist im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt St.Gallen der Schutzkategorie 2 zugeteilt.
Im Verlaufe der Geschichte wurde das Gebäude mehrmals renoviert und leicht verändert. Im Jahr 1980, unter privaten Eigentümern, erfuhr es eine denkmalpflegerisch sorgfältige Aussenrenovation, wurde im Innern teilweise umgebaut. Aus denkmalpflegerischen Gründen wurde 2001 eine Rückführung bezüglich Materialien (Sandstein, Gips, Holz und Stahl) und Farbgebung im eigentlichen Treppenbereich durchgeführt. (Quelle: Baudokumentation der Stadt St.Gallen, 2001).