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Revision des Schweizer Erbrechts
Revision des Schweizer Erbrechts - Mehr Selbstbestimmung bei der Nachlassregelung
Das geltende Schweizer Erbrecht ist im Jahr 1912 in Kraft getreten und wurde seither nur punktuell dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Da es nicht mehr den sozialen Realitäten entspricht und den heutigen, vielfältigen Familiensituationen und Formen des Zusammenle-bens nicht mehr gerecht wird, hat die Legislative entschieden, das Erbrecht zu revidieren. Erfahren Sie mehr im Beitrag von RA André Ahrens.